HALLENTEMPERATUR IN DEN HERBSTFERIEN |
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| Von Michael (michael) am 17.10.2009 | |
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J Bestimmungen für Mannschaftskämpfe im Punktspielbetrieb
1 Bedingungen für die Sporthallen
a Auf jeden Fall müssen einwandfreie Spielbedingungen vorliegen; d.h. neben dem Tisch müssen mindestens 2,00 m und hinter dem Tisch 3,00 m Raum vorhanden sein. Wände und Pfeiler müssen weitere 50 cm von der reinen Spielfläche entfernt sein.
Über der gesamten Spielfläche muss eine gleichmäßige Beleuchtungsstärke von mindestens 300 Lux vorhanden sein.
b Während eines Punktspiels der Verbands- und Landesligen an den offiziellen Spieltagen des TTVN ist der Trainingsbetrieb im Spielraum auf Verlangen einzustellen.
c Die Raumtemperatur im Bereich der Spielfläche darf 15 Grad Celsius nicht unterschreiten.
d Sind die Voraussetzungen dieser Ziffer J 1 nicht gegeben, sind die Staffelleiter berechtigt, innerhalb ihrer Staffel eine befristete Sonderregelung zu treffen oder den Spielort für Punktspiele zu sperren.
MICHAEL
Letzte Änderung: 17.10.2009 um 12:09
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